Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
1 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über
das Vermögen der Grad + Kirsch Paket Logistik OHG, Zum
Betzenberg 2, 67663 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRA 30066),
vertr. d.: Michael Grad, In den Rödern 5, 66919 Hermersberg,
(Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen der
Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts
festgesetzt worden.
Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2
InsO auszugsweise.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von
55.538,06 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV
eine Regelvergütung in Höhe von 16.637,66 EUR.
Die geltend gemachten Zustellkosten nach § 8 Abs. 3 InsO
sind in Höhe von 308,00 EUR nebst anteiliger Umsatzsteuer
darauf in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3
InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und
Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR
übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der
befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung
von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen
Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt
mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt
ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der
Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht
-Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655
Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und
Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
-Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655
Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und
Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu
Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf
den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von
dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw.
Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen
diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 26.06.2025