Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 173/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB
13846 eingetragenen LDI Logistik und Dienstleistung GmbH,
Hagelkreuzstr. 99, 46149 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Reiner Nowak, Waldbachtal 4c, 45481
Mülheim an der Ruhr
ist am 12.10.2023, um 12:38 angeordnet worden (§§
21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047
Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände
ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr.
2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige
Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende
Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert,
nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23
Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2
Nr. 3 InsO).
64 IN 173/23
Amtsgericht Duisburg, 12.10.2023