Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
22.12.2023
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
22.12.2023
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
22.12.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
09.04.2020
Termine
03.07.2018
Entscheidungen im Verfahren
22.11.2016
Entscheidungen im Verfahren
30.08.2016
Berichtigungen
27.06.2016
Termine
21.11.2014
Entscheidungen im Verfahren
02.12.2013
Eröffnungen
20.09.2013
Sicherungsmaßnahmen
16.10.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
11.08.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
02.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
05.03.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
14.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006
14.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
16.06.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 -Berichtigung-
21.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006