Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.03.2026
Sonstiges
10.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
10.03.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.09.2024
Sonstiges
21.02.2023
Sonstiges
12.09.2022
Eröffnungen
02.05.2016
Entscheidungen im Verfahren
07.03.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 27.03.2013
04.09.2013
Entscheidungen im Verfahren
12.06.2013
Entscheidungen im Verfahren
16.01.2013
Sicherungsmaßnahmen
31.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
27.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
22.07.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
22.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
20.08.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007
15.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006