Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.04.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
16.01.2026
Entscheidungen im Verfahren
30.07.2025
Sonstiges
24.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.07.2024
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07.06.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.07.2019
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05.11.2018
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16.08.2016
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08.04.2016
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10.03.2016
Sonstiges
02.03.2009
Eröffnungen