Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
04.06.2020
Termine
04.06.2020
Entscheidungen im Verfahren
04.06.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.09.2019
Entscheidungen im Verfahren
05.08.2016
Entscheidungen im Verfahren
12.12.2014
Entscheidungen im Verfahren
14.11.2014
Entscheidungen im Verfahren
01.09.2014
Sonstiges
28.08.2014
Eröffnungen
07.07.2014
Sicherungsmaßnahmen
18.06.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
21.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
16.11.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
13.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
23.12.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
05.01.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
07.08.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
09.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006