Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.04.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2013
Termine
04.05.2012
Termine
30.11.2011
Entscheidungen im Verfahren
02.08.2011
Eröffnungen
02.08.2011
Sonstiges
25.07.2011
Sicherungsmaßnahmen
12.07.2011
Sicherungsmaßnahmen
07.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
23.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
01.04.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
03.06.2008
Bezugsaufforderung
15.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006
19.11.2007
Bezugsaufforderung