Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.04.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.10.2019
Termine
22.03.2019
Termine
06.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 29.06.2016
20.10.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
19.10.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
04.07.2017
Termine
07.07.2016
Eröffnungen
31.03.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
13.04.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
25.06.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
01.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
20.10.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
27.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
03.07.2009 Jahresabschluss vom 01. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007
27.02.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006