Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
07.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
11.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
04.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
12.08.2021
Entscheidungen im Verfahren
10.12.2020
Sonstiges
02.07.2020
Sonstiges
02.07.2020
Eröffnungen
08.04.2020
Sicherungsmaßnahmen
25.02.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
03.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
28.12.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
13.12.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
04.12.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
15.12.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
17.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
20.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
29.01.2009
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
27.02.2008
PZS Presse-Zustellservice GmbH Bad Salzuflen