Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
05.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.01.2018
Termine
24.07.2013
Entscheidungen im Verfahren
01.03.2013
Eröffnungen
05.02.2013
Sicherungsmaßnahmen
25.01.2013
Sicherungsmaßnahmen
10.12.2012
Sicherungsmaßnahmen
03.12.2012
Sicherungsmaßnahmen
20.09.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
31.12.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
31.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
21.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
14.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006