Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
20.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.07.2023
Sonstiges
22.10.2013
Termine
20.09.2013
Sonstiges
26.10.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
15.07.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
13.07.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.03.2009
09.07.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2009 bis zum 31.12.2009
01.04.2009
Eröffnungen
12.01.2009
Sicherungsmaßnahmen
14.07.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007
29.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006