Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.08.2022
Termine
05.01.2018
Eröffnungen
07.11.2017
Sicherungsmaßnahmen
03.11.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
28.12.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
06.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
06.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
31.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
30.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
11.10.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
25.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
18.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
18.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006