Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
30.11.2021
Sonstiges
25.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
25.11.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
17.02.2021
Entscheidungen im Verfahren
17.02.2021
Sonstiges
30.08.2019
Termine
12.10.2016
Termine
11.02.2014
Veränderungen
02.05.2013
Sonstiges
02.05.2013
Eröffnungen
03.04.2013
Sicherungsmaßnahmen
21.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
27.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
17.06.2011
Veränderungen
03.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
03.12.2010
Veränderungen
05.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
21.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
11.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006
26.10.2007
Veränderungen
07.05.2007
Veränderungen