Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.08.2012 Liquidationsschlussbilanz zum 31.12.2011
07.08.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 31.12.2010 bis zum 30.12.2011
25.10.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 31.12.2009 bis zum 30.12.2010
20.12.2010 Liquidationseröffnungsbilanz zum 31.12.2009
05.11.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 30.12.2009
19.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
13.01.2009 Jahresabschluss zum 31. Dezember2007
25.02.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006