Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.05.2022
Löschungsankündigungen
01.04.2021
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
16.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2020
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.03.2020
Termine
10.02.2020
Entscheidungen im Verfahren
27.09.2019
Termine
07.06.2019
Termine
16.01.2017
Termine
13.01.2017
Eröffnungen
07.12.2016
Sicherungsmaßnahmen
28.04.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
12.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
18.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
15.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
18.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
30.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
04.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
22.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
24.12.2007 Jahresabschluss zum 31.12.2006