Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.01.2026
Entscheidungen im Verfahren
28.01.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.05.2025
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
01.04.2025
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
19.07.2024
Abweisungen mangels Masse
04.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
03.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
16.09.2021
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Entscheidungen im Verfahren
16.12.2020
Termine
22.07.2020
Termine
17.07.2020
Sonstiges
08.06.2020
Termine
17.03.2020
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
17.03.2020
Eröffnungen
12.12.2019
Sicherungsmaßnahmen