Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
09.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.08.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
04.06.2021
Termine
10.11.2020
Termine
14.07.2020
Termine
16.04.2014
Sonstiges
04.03.2013
Eröffnungen
22.01.2013
Sicherungsmaßnahmen
04.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
20.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
17.12.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
26.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
09.02.2009 Jahresabschluss
26.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006