Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
05.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
01.03.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.02.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.10.2023
Sonstiges
04.09.2012
Eröffnungen
12.10.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
08.10.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
02.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
19.09.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
19.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006