Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
18.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.08.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.11.2022 bis zum 31.10.2023
28.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.09.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.11.2021 bis zum 31.10.2022
04.08.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.11.2020 bis zum 31.10.2021
04.08.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.11.2019 bis zum 31.10.2020
04.08.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2018 bis zum 31.10.2019
28.05.2019
Entscheidungen im Verfahren
07.11.2018
Eröffnungen
24.08.2018
Sicherungsmaßnahmen
20.01.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
17.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
23.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
27.12.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
09.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
22.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
15.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006