Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
25.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
15.08.2013
Termine
30.11.2010
Termine
29.10.2010
Sonstiges
26.05.2010
Sonstiges
14.01.2010
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30.09.2009
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16.07.2009
Eröffnungen
25.05.2009
Sicherungsmaßnahmen
02.06.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006