Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
03.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
03.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
03.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.12.2023
Eröffnungen
14.08.2023
Sonstiges