Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
12.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
08.08.2023
Sonstiges
08.08.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.05.2016
Termine
07.06.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010
19.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2009
20.08.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2006 bis zum 30.06.2007
15.04.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2007 bis zum 30.06.2008