Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
07.02.2023
Löschungsankündigung
15.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
17.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2022
Termine
05.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
02.05.2016
Eröffnungen
12.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
01.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
29.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
26.05.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht