Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.07.2025
Löschungsankündigung
27.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
02.12.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
25.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
04.12.2020
Eröffnungen
02.12.2020
Eröffnungen
20.10.2016
Sicherungsmaßnahmen
01.09.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
22.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
25.11.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
18.05.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
09.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
16.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
15.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
09.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006