Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.09.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013
01.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2012
26.08.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
18.08.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2009 bis zum 31.03.2010
02.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2008 bis zum 31.03.2009
29.12.2008 Jahresabschluss zum 31. März 2008
18.09.2008 Jahresabschluss zum 31.03.2007
08.04.2008 Jahresabschluss zum 31.3.2006