Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
27.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
03.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
03.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
03.12.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
27.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
02.01.2017
Sonstiges
23.08.2016
Eröffnungen
20.03.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
19.04.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
25.05.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
29.06.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
03.05.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
27.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
01.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006