Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.12.2019
Termine
02.08.2018
Termine
11.03.2016
Entscheidungen im Verfahren
10.02.2016
Entscheidungen im Verfahren
17.07.2015
Eröffnungen
14.07.2015
Sicherungsmaßnahmen
15.06.2015
Sicherungsmaßnahmen
26.09.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
30.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
09.06.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
31.05.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
14.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
12.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
18.12.2007 Jahresabschluss zum 31.12.2006