Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.06.2017 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
18.01.2017
Berichtigungen
19.07.2016 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
11.07.2016
Berichtigungen
17.07.2015 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
17.07.2015 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
03.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
31.07.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
09.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
23.08.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
23.08.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009