Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
14.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
02.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
18.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
04.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
04.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
08.11.2011
Entscheidungen im Verfahren
05.10.2011
Entscheidungen im Verfahren
31.08.2011
Eröffnungen
07.06.2011
Sicherungsmaßnahmen
17.09.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
18.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
06.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
16.04.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006