Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
29.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.04.2020
Entscheidungen im Verfahren
21.12.2017
Sonstiges
01.12.2017
Eröffnungen
10.11.2017
Sicherungsmaßnahmen
07.11.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
11.03.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
13.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
17.11.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
26.11.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
25.10.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
25.10.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
03.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
30.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
06.04.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
15.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006