Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.09.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 13.02.2018 bis zum 12.02.2019
03.09.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 13.02.2017 bis zum 12.02.2018
15.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 12.02.2009
13.02.2012 Liquidationseröffnungsbilanz zum 13.02.2009
24.10.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
27.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
02.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
21.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006