Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
19.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
19.04.2023
Sonstiges
19.04.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
12.08.2016
Entscheidungen im Verfahren
01.02.2016
Eröffnungen
01.02.2016
Termine
19.01.2016
Sicherungsmaßnahmen
18.12.2015
Sicherungsmaßnahmen
07.04.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
17.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
27.06.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
24.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
23.09.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
02.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
07.04.2009 Jahresabschluss zum 31.12.2007
28.12.2007 Jahresabschluss zum 31.12.2006