Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.01.2025
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
17.10.2018
Entscheidungen im Verfahren
02.05.2018
Entscheidungen im Verfahren
02.05.2018
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.05.2018
Termine
16.10.2013
Sonstiges
12.09.2013
Sonstiges
01.07.2013
Eröffnungen
26.04.2013
Sicherungsmaßnahmen
22.06.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
03.06.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
23.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
22.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
13.11.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
31.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006