Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.04.2026
Sonstiges
22.04.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
04.01.2021
Termine
14.12.2020
Termine
14.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
20.11.2019
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20.11.2018
Termine
06.02.2013
Entscheidungen im Verfahren
16.10.2012
Eröffnungen
13.09.2012
Sicherungsmaßnahmen
10.05.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
28.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2009 bis zum 31.03.2010
29.09.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2009 bis zum 31.03.2010
30.08.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
11.08.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2008
03.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.03.2007
28.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006