Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.12.2022
Sonstige Registerbekanntmachung
15.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
10.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
23.07.2019
Entscheidungen im Verfahren
07.06.2019
Entscheidungen im Verfahren
28.08.2013
Entscheidungen im Verfahren
27.06.2013
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.06.2013
Termine
12.06.2013
Entscheidungen im Verfahren
09.07.2012
Termine