Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
12.07.2022
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
17.06.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
25.05.2022
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
17.02.2020
Termine
09.10.2019
Entscheidungen im Verfahren
02.05.2017
Eröffnungen
02.05.2017
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
20.02.2017
Sicherungsmaßnahmen