Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.03.2025
Löschungsankündigung
21.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
27.10.2021
Entscheidungen im Verfahren
26.02.2021
Termine
26.02.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.01.2021
Entscheidungen im Verfahren
19.09.2017
Termine
11.02.2014
Termine
08.01.2014
Termine
31.08.2011
Entscheidungen im Verfahren
17.05.2011
Eröffnungen
13.04.2011
Sicherungsmaßnahmen
14.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
07.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
19.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
20.12.2007 Jahresabschluss zum 31.12.2006