Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.06.2021
Entscheidungen im Verfahren
28.04.2021
Entscheidungen im Verfahren
10.09.2019
Entscheidungen im Verfahren
10.09.2019
Termine
10.09.2019
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.06.2017
Termine
26.03.2013
Termine
30.11.2011
Termine
11.11.2011
Entscheidungen im Verfahren
31.05.2011
Termine
28.09.2010
Eröffnungen
12.04.2010
Sicherungsmaßnahmen
31.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
14.05.2008 Jahresabschluss und Lagebericht zum 31. Dezember 2006