Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
24.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.10.2019
Termine
16.03.2015
Eröffnungen
08.01.2015
Entscheidungen im Verfahren
04.12.2014
Sicherungsmaßnahmen
14.05.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
14.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
13.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
24.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2009 bis zum 31.12.2009