Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.02.2022
Löschungsankündigungen
07.01.2020
Entscheidungen im Verfahren
24.12.2019
Bekanntmachung an die Inhaber von Wertpapieren aus der Wandelschuldverschreibung der Philipp Holzmann AG vom 01.12.1998
10.10.2018
Entscheidungen im Verfahren
11.02.2016
Entscheidungen im Verfahren
30.11.2015
Bekanntmachung an die Inhaber von Wertpapieren aus der Wandelschuldverschreibung der Philipp Holzmann AG vom 01.12.1998
29.04.2014
Entscheidungen im Verfahren
10.04.2014
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.04.2014
Termine
02.04.2014
Entscheidungen im Verfahren
07.02.2014
Termine
12.03.2012
Ausschüttung
11.07.2011
Entscheidungen im Verfahren
22.06.2011
Termine
27.10.2010
Entscheidungen im Verfahren
24.04.2009
Bekanntmachung an die Inhaber von Wertpapieren aus der Wandelschuldverschreibung der Philipp Holzmann AG vom 01.12.1998
14.01.2009
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.09.2008
Sonstiges
10.04.2007 Zwischenbericht zum 30. Juni 2005