Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
23.05.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
23.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
08.11.2019
Termine
27.06.2013
Sonstiges
28.02.2013
Eröffnungen
06.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
05.02.2013
Sicherungsmaßnahmen
18.10.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
21.10.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
04.03.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
16.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
18.12.2007 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006