Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
11.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
23.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
24.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2015
Eröffnungen
03.02.2015
Sicherungsmaßnahmen
10.06.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013
18.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2012
19.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
16.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
31.10.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
21.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2009 bis zum 31.03.2010
26.10.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
22.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2008 bis zum 31.03.2009
07.08.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2008
20.04.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2006 bis zum 31.03.2007
15.05.2008 Jahresabschluss zum 31. März 2006