Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
08.09.2023
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15.07.2021
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31.05.2021
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20.05.2021
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10.05.2021
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26.04.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
01.04.2021
Entscheidungen im Verfahren
01.09.2020
Eröffnungen
03.06.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
02.07.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
27.11.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
04.07.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
09.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
08.07.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
21.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
09.11.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
22.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
24.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
19.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
15.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
09.05.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006
30.01.2007 Hinterlegungsbekanntmachung Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005