Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.04.2024 Befreiender Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
09.02.2021 Befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
03.12.2019 Befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
11.02.2019 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
05.12.2017 Befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
15.01.2010
Veränderungen
30.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
14.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
06.05.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006