Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
04.04.2024 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2022 bis zum 28.02.2023
17.03.2021 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2019 bis zum 29.02.2020
24.03.2020 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2018 bis zum 28.02.2019
23.10.2019
Veränderungen
11.04.2019 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2017 bis zum 28.02.2018
29.03.2018 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2016 bis zum 28.02.2017
21.11.2007
Veränderungen