Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.04.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020
26.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2019
28.11.2019
Veränderungen
04.04.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2017 bis zum 31.03.2018
16.10.2018
Veränderungen
04.04.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2016 bis zum 31.03.2017
21.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2015 bis zum 31.03.2016
03.06.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis zum 31.03.2015
30.05.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2013 bis zum 31.03.2014
26.11.2013 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013
26.04.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2012
07.05.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
22.09.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2009 bis zum 31.03.2010
27.09.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2008 bis zum 31.03.2009
04.03.2010
Veränderungen
31.08.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2008
19.05.2008 Jahresabschluss zum 31.3.2007