Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
10.05.2024
Löschungsankündigung
14.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.12.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
29.10.2020
Termine
11.04.2017
Entscheidungen im Verfahren
16.03.2017
Entscheidungen im Verfahren
09.11.2012
Veränderungen
05.11.2012
Eröffnungen
29.10.2012
Sicherungsmaßnahmen
26.09.2012
Sicherungsmaßnahmen
16.06.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
10.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
17.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
09.10.2009
Veränderungen
27.10.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
27.10.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006