Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
04.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
29.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
09.12.2020
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27.02.2020
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01.09.2009
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21.04.2009
Veränderungen
14.04.2009
Veränderungen
01.04.2009
Eröffnungen
13.02.2009
Sicherungsmaßnahmen
09.09.2008
Veränderungen
16.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006
11.12.2007
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21.08.2007
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20.08.2007 Hinterlegungsbekanntmachung Jahresabschluss zum 31.12.2005
07.08.2007
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