Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.07.2020
Veränderungen
09.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
30.11.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
31.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
27.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
22.05.2014
Veränderungen
01.07.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2006 bis zum 31.12.2006
20.07.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2006 bis zum 31.12.2006
02.03.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007