Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.11.2018
Termine
12.09.2018
Entscheidungen im Verfahren
20.07.2018
Termine
18.02.2016
Sonstiges
05.11.2015
Entscheidungen im Verfahren
07.08.2015
Veränderungen
04.08.2015
Eröffnungen
18.02.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
13.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
15.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
25.05.2012
Veränderungen
10.04.2012
Veränderungen
01.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
02.09.2011
Veränderungen
04.01.2011
Veränderungen
11.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
27.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
19.06.2009
Veränderungen